Abonnement-Bedingungen:

  1. Jede Abonnementbestellung erfolgt unter Anerkennung der Bedingungen für das Abonnement.
  2. Die Stadthalle Balingen behält sich vor, bei außergewöhnlichen Anlässen (Erkrankung usw.) Abonnement-Vorstellungen auf einen anderen als auf den vereinbarten Termin zu legen oder eine andere Aufführung anzubieten.
  3. Die Abonnementkarten sind übertragbar.
  4. Nichtbesuchte Veranstaltungen berechtigen zu keiner Rückforderung des Abonnement-Preises.
  5. Bei den Veranstaltungen mit Orchester können die ersten drei Reihen nicht bestuhlt werden (Orchesterplätze). Im Bereich des Parketts erfolgt deshalb bei solchen Veranstaltungen eine entsprechende Verlegung der Plätze nach hinten.

Das Abonnement (ausgenommen Kinder-Abo) verlängert sich um eine weitere Spielzeit, sofern es nicht bis zum 31. Mai 2010 schriftlich gekündigt wird.